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< Zurück zur Übersicht Bundesrat beschließt Hilfspaket – Umsetzung in RLP 01.04.2020 - 07:24 Uhr Am 27. März 2020 hat der Bundesrat abschließend über das umfassende Hilfspaket der Bundesregierung und den für dessen Umsetzung erforderlichen Nachtragshaushalt entschieden. Damit stehen den Ländern die Gelder für Soforthilfen für kleine Unternehmen zur Verfügung.

Die Umsetzung der Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von Soloselbständigen, kleinen Unternehmen und Freiberuflern steht auch in RLP. Informationen zu Maßnahmen und steuerlichen Hilfen, sowie Antragsformulare zur Herabsetzung von Steuervorauszahlungen u.a. finden Sie unter folgendem Link:
www.lfst-rlp.de/service/infos-zu-corona

Antragsformulare finden Sie hier:
www.lfst-rlp.de/service/infos-zu-corona/wichtige-vordrucke

Die zuständige Behörde für Soforthilfe in RLP ist die Investitions- und Strukturbank (ISB). Auf der Webseite der ISB finden Sie die entsprechenden Downloadmöglichkeiten für die Antragsstellung und die Mailadresse zum Versand: isb.rlp.de/home.html

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