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< Zurück zur Übersicht Bundesregierung erlässt Gesetze zur Geburtshilfeverhinderung 24.10.2022 - 13:06 Uhr Zu früh gefreut! Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sah neben der Umsetzung des nationalen Gesundheitszieles „Gesundheit rund um die Geburt“ und der 1:1 Betreuung vor, dass kurzfristig für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung der Geburtshilfekliniken gesorgt werden sollte.

Bereits 2 Monate nach der Konstituierung des Bundestages schlüpfte die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung für Wochenstationen aus den Schubladen des BMG. Seit Januar 2022 können Kliniken, die Hebammen im stationären Bereich einsetzen ihre Mindestzahlen nicht mehr erreichen. Fazit: Sie werden finanziell sanktioniert. Die Hebammenverbände monierten diese Regelung frühzeitig – schon deshalb, weil durch diese Absurdität in einigen Häusern die praktische Ausbildung von studierenden Hebammen gefährdet ist. Nun manifestiert die Bundesregierung per Beschluss des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vom 20.10. die Ausgrenzung von Hebammen aus dem Bereich der stationären Versorgung. Die Hebammen werden, anders als Pflegekräfte, nicht mehr refinanziert. Die knapp gestrickten DRGs für Geburtshilfe erschweren die Bereithaltung der zur 1:1 Betreuung notwendigen Anzahl von Hebammen in den Kliniken. Wer glaubt, dieses sei der letzte Streich, sei selig. Die Ampelregierung hat bereits im Juli mit Bekanntgabe der Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung die nächste Stufe für eine erfolgreiche Geburtshilfeverhinderung beschritten. Die Empfehlungen sehen Finanzierungshilfen ausschließlich für Geburtshilfestationen mit angeschlossener Kinderklinik oder Sicherstellungszuschlag vor. In den kommenden Wochen werden die Empfehlungen in Gesetzesform gegossen. Falls sie unverändert übernommen werden, müssen zahlreiche Geburtshilfeabteilungen den Gürtel noch enger schnallen.

Anstelle der Sicherung einer frauenzentrierten und gut erreichbaren stationären Versorgung mit Geburtshilfeleistungen wird die Reduzierung geburtshilflicher Fachabteilungen mit Tempo vorangetrieben. Anstelle der Schaffung besserer Arbeits- und damit auch Betreuungsbedingungen werden überfüllte Geburtshilfestationen weiter überlastet.

Die schönen Sätze im Koalitionsvertrag verkommen somit in nur einem Regierungsjahr zum makulativen Politsprech.
Danke, Herr Lauterbach!

Hier geht's zum
> Koalitionsvertrag (s. S. 85 und 86)
> Positionspapier des DHV zur Pflegepersonaluntergrenzenverordnung
> Stellungnahme zum GKV-FinStG
> Empfehlungen der Regierungskommission

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