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< Zurück zur Übersicht Zentrales Meldeportal zur Umsetzung des IfSG § 20 a 15.03.2022 - 11:38 Uhr Zur Meldung des Immunitätsnachweises gegen COVID-19 hat das Land RLP ein zentrales Internetportal eingerichtet: www.impfstatusmeldung.rlp.de
Seit 01. März können die betroffenen Einrichtungen sich dort registrieren. Die Meldung der Immunitätsnachweise können in diesem Portal ab 15. März erfolgen. Das Portal bleibt auch für Nachmeldungen zu einem späteren Zeitraum bestehen.
Zusätzliche Kontaktaufnahmen zur Meldung beim regionalen Gesundheitsamt sind durch Registrierung im zentralen Meldeportal unnötig.

Nach Auskunft der zuständigen Stelle im Ministerium für Gesundheit und Wissenschaft vom 10.03.2022 gilt für Hebammen in RLP:
  • Das Portal ist auch für die Meldung soloselbstständiger Hebammen in RLP vorgesehen
  • Hebammen, die sich zu „Gemeinschaften" zusammengetan haben, gelten jeweils für sich gesehen als "Solo-Selbstständige"

Bitte beachten Sie:
Die Registrierung und Meldung im Portal führt bei fehlendem Immunitätsnachweis nicht automatisch zum Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsverbot. Dies kann erst nach Einzelprüfung durch das Gesundheitsamt ausgesprochen werden.

Der Deutsche Hebammenverband hat Veranstaltungen mit Sachverständigen zum IfSG § 20a bei OlGA für Sie eingestellt. Wir weisen Sie insbesondere auf die Veranstaltung vom 31.01.2022 hin, die in gut gegliederter Form juristische Fragen klärt.

> Informationen zur einrichtungsbezogenen Impflicht als PDF ansehen
> Veranstaltungen des Deutschen Hebammenverband

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