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< Zurück zur Übersicht Zur Geburt mit Corona 24.03.2020 - 08:31 Uhr Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, die Art der Geburt mit betroffenen Schwangeren abzustimmen. Kaiserschnitte sollten nur in medizinisch begründeten Fällen durchgeführt werden.

Laut den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) steht einer normalen Geburt bei Vorliegen oder Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nichts im Wege.

Derzeit gäbe es, so erläutert die DGGG in den FAQs für Schwangere, keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Kaiserschnitt gegenüber einer normalen Geburt sicherer sein könnte. Auch Schmerzmittelgaben, wie z. B. eine PDA sind möglich. Einzig dem Einsatz von Lachgas wird abgeraten, da hierbei die Aerosolisierung und eine Erhöhung der Ausbreitung des Virus erfolgen kann.

Ein medizinisch unbegründeter Kaiserschnitt birgt Risiken für Mutter und Kind. Neben einem höheren Blutverlust kommt es in manchen Fällen auch zu einer verzögerten Gebärmutterrückbildung oder Wundheilungsstörungen. Kinder nach primärem Kaiserschnitt haben häufiger Probleme mit der Spontanatmung (Adaptionsstörungen etc.) und müssen deshalb öfter intensivmedizinisch überwacht werden. So kann es zu einer frühen Trennung von Mutter und Kind kommen. Dadurch kann sich auch das Stillen mühevoller gestalten als nach normaler Geburt und dem unmittelbaren Kontakt zwischen Mutter und Kind. Hier ist zu bedenken, dass die frühe Muttermilch der beste Infektionsschutz für das Neugeborene ist, den es gibt.

Respektvoller Umgang, eine gute Kommunikation, Mobilität während der Geburt und ein umsichtiges Schmerzmittelmanagement tragen wesentlich zu einem positiven Geburtserlebnis auch in Zeiten von COVID-19 bei.

Infos als Download:

> FAQ für Schwangere Frauen und Familien (DGGG)
> Stillen und COVID-19
> Positives Geburtserlebnis auch in Zeiten von COVID-19

Väter zur Geburt

Zum Thema „Begleitpersonen zur Geburt“ hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie in RLP sich geäußert. Hier der Link zur Meldung vom 27.03.2020:
msagd.rlp.de/de/service/presse/detail/news/News/detail/information-der-landesregierung-zum-aktuellen-stand-hinsichtlich-des-coronavirus-anwesenheit-von-be/

Die aktuelle Mitgliederinfo finden Sie im Mitgliederbereich des Hebammenlandesverbandes RLP.

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