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Auszug aus einem Artikel zum Thema Modernes Petitionsrecht

"Im letzten Plenum der Wahlperiode verabschiedete der Landtag die Einführung der öffentlichen Petition in Rheinland-Pfalz. Die Bürgerinnen und Bürger können nun eine Petition - wenn sie von allgemeinem Interesse ist - mit der Absicht, diese zu veröffentlichen, im Internet einreichen. Ab 15.März wird es dazu ein Formular auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten (www.derbuergerbeauftragte.rlp.de) geben. Eine solche Petition wird dann in einem öffentlichen Online-Forum zur Diskussion gestellt, und weitere Unterstützer können sie unterzeichnen. Das neue Petitionsrecht ist somit ein Schritt zu mehr Bürgerbeteiligung.


Der petitionspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Wansch, und der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags, Peter Wilhelm Dröscher, begrüßen das neue Petitionsrecht, "Das auf diese Weise den aktuellen technischen Möglichkeiten des Internets gemäß gestaltet wird. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass jetzt die Jüngeren das Grundrecht der Petition verstärkt in Anspruch nehmen."
Seit mehr als 35 Jahren kann sich hierzulande jede Bürgerin und jeder Bürger mit Beschwerden und Bitten an das Parlament wenden - oft mit Erfolg. 2010 erreichten den Landtag in Rheinland-Pfalz 3.358 neue Petitionen.
Bislang gibt es die Möglichkeit der öffentlichen Petition beim Bundestag und bei der Bremer Bürgerschaft. Teilweise haben öffentliche Petitionen sehr große Resonanz erzielt, so die Petitionen gegen Internet-Zensur, für eine Finanzmarkttransaktionssteuer oder die Petition des Deutschen Hebammenverbandes."