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Sie werden Eltern? Herzlichen Glückwunsch!

Hebammenhilfe: Ihr Recht auf Unterstützung

Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden. Alle Leistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB V, §134) verankert und werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder Sozialämtern übernommen. Falls Sie privat versichert sind, empfiehlt es sich, vorab die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung zu klären.

So finden Sie Ihre Hebamme in Rheinland-Pfalz

Nutzen Sie die Hebammensuche unter www.ammely.de – dem bundesweiten, kostenfreien Service des Deutschen Hebammenverbands. Melden Sie sich am besten frühzeitig, um die passende Hebamme zu finden.