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Sie werden Eltern? Herzlichen Glückwunsch!

Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen

und kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.
Jede Frau kann sich direkt ohne ärztliche Anordnung oder Rezept an eine Hebamme ihrer Wahl wenden.
Alle Leistungen der Hebammenhilfe stehen Ihnen per Sozialgesetzbuch (SGB V, §134) zu und werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder von den Sozialämtern bezahlt. Sollten Sie außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen versichert sein, empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen, welche Leistungen übernommen werden.

Hebammenhilfe umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Beratung und Information in der Schwangerschaft
  • Beratung und Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Schwangerenvorsorge, auch in Zusammenarbeit mit einem Facharzt / einer Fachärztin
  • Geburtsvorbereitung
  • Geburtshilfe, in der Klinik, im Geburtshaus, bei Ihnen Zuhause 
  • Wochenbettbetreuung
  • Rückbildungsgymnastik
  • Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit
  • Ernährungsberatung bis zum 9. Lebensmonat Ihres Babys

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Hebamme, welche Leistungen sie anbietet.

Wir empfehlen Ihnen, sich schon möglichst früh in der Schwangerschaft eine Hebamme zu suchen.