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< Zurück zur Übersicht Presseerklärung des Hebammen-Landesverbandes RLP
zum Antrag der Koalitionsparteien in RLP
19.09.2019 - 11:55 Uhr „Geburtshilfe und Hebammenhilfe“ sind Leistungen für Frauen in der fertilen Lebensphase – also zwischen 15 und ca. 47 Jahren. Diese Leistungen sind für diese Personengruppe eklatant wichtig.

Ich freue mich, dass die Landesregierung die Sicherstellung dieser Leistungen in Augenschein nimmt und mittels des vorliegenden Antrages versucht, die Einbrüche im Zugang zu diesen vielfältigen Leistungen für diese Frauen in den Griff zu kriegen.

Der letzte Landeskrankenhausplan sah prinzipiell den Erhalt der Geburtshilfekliniken vor. Dennoch schließen Kliniken weiterhin Geburtshilfestationen. Häufig wurde der Mangel an Fachkräften angegeben. Hier wäre eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Hebammen dringend geboten.

Die Beantragung der Koalition, die Einrichtung von Hebammenzentralen und anderen Möglichkeiten der Versorgung mit Hebammenhilfe und Geburtshilfe zu unterstützen, halten wir seitens des Hebammen-Landesverbandes RLP für sinnvoll und wichtig. Den Kolleginnen mangelt es an möglichst kostengünstigen, geeigneten Räumen für Kurse oder Praxisbetrieb. Im Falle Daun ist dieses Raumangebot Bestandteil der Hebammenzentrale.
Dennoch benötigt die Forderung nach Unterstützung von Modellen wie der Hebammenzentralen eine Klarstellung: Eine Hebammenzentrale ist kein Ersatz für eine Geburtshilfeeinrichtung!
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch: je weniger gut die Erreichbarkeit einer Klinik ist, desto unwahrscheinlicher ist die Errichtung beispielsweise eines Geburtshauses. 97 Prozent aller Geburtshäuser in Deutschland stehen im 20 km Radius zur nächsten Klinik.

Das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ nimmt die Länder in die Pflicht, geeignete Maßnahmen zur Förderung unter anderem gesunder Schwangerschaft. Auch die Förderung der physiologischen Geburt ist eine der Aufgaben aus diesem Gesundheitsziel, welcher sich der runde Tisch in RLP widmen muss. Der sogenannte „Hebammenkreißsaal“ ist Betreuungsmodell im klinischen Setting und beinhaltet eine interventionslose Geburt für Frauen mit normal verlaufender Schwangerschaft am Termin, die sich diese Betreuung wünschen.

Wir begrüßen die Willenserklärung zur Förderung der Einrichtung von Hebammengeleiteten Kreißsälen. Neben der Stärkung der Selbstbestimmung der Frauen stellt die Implementierung dieses Betreuungsmodells den Rückgang von Medikalisierung und Interventionen bis hin zur Senkung der Kaiserschnittrate und das Erreichen einer längeren Stillzeit für die komplette betroffene Geburtshilfeklinik dar. Ein Ersatz für Hausgeburten ist der Hebammenkreißsaal jedoch nicht.

Auch wenn die Rahmenbedingungen für außerklinische Geburtshilfe die schwierige Lage der Akzeptanz dieser in unserer Gesellschaft widerspiegeln, muss eines klar gestellt werden. Frauen, die, aus welchen Gründen auch immer, ihr Kind in einer ihr vertrauten häuslichen Umgebung und mit möglichst wenigen, ihnen vertrauten Personen zur Welt bringen möchten haben den Anspruch auf eine fachlich hochqualifizierte Betreuung. Diese bieten, gegen alle Widrigkeiten die Hebammen, welche Geburtshilfe auch außerhalb der Klinik anbieten.

Betreffend der „Akademisierung der Hebammenausbildung“ ist folgendes anzumerken. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes liegt in den „Preßwehen“. Wenn das Gesetz verabschiedet ist, muss RLP zügig an der Umsetzung zu arbeiten. Das ist noch ein ordentliches Stück Arbeit. Denn trotz dem Vorhandensein von 2 Hochschulen mit Studiengang Hebammenwesen/ Hebammenwissenschaften, muss sichergestellt werden, dass die von der Landesregierung zugesicherten erhöhten Ausbildungszahlen von der bislang 3 Jahre dauernden Berufsfachschule in Studienplätze umgewandelt werden müssen. Und zwar vom ersten Tag der Ausbildung an, verbindlich für alle Hebammenstudierenden. Das sind dann schon ein paar Studienplätze mehr als bisher.

Ingrid Mollnar
Vorsitzende Hebammen-Landesverband Rheinland-Pfalz


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Hebammen-Landesverband Rheinland- Pfalz e. V.