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< Zurück zur Übersicht Ultraschall "auf Wunsch" ab 2021 verboten 18.01.2019 - 11:54 Uhr Ab 2021 wird der Ultraschall ohne medizinische Indikation eine Ordnungswidrigkeit sein. Wegen der nachgewiesenen Belastung für das Kind sind dann Angebote wie Ultraschall-Flatrate oder Baby-Watching per Gesetz untersagt. Der Landesverband der Hebammen RLP begrüßt es, dass diese Praktiken gesetzlich eingedämmt werden. Eine Regelung dazu war längst überfällig.

Der Ultraschall zu diagnostischen Zwecken steht nach wie vor außer Diskussion. Erfreulicherweise regelt das neue Gesetz klar, wer zur Durchführung von Ultraschall berechtigt ist. Eine umfassende Aufklärung zu den Risiken ist verpflichtend.

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Pressemitteilung Greenbirth vom 17.01.2019

Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, ab Seite 154

Begründung des Bundesministeriums für Umwelt (BMU)

Protokoll der Strahlenschutzkommission



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